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Gegenseitige Anerkennung der Gästekarte in Schleswig-Holstein

Die meisten Kurabgabe erhebenden Gemeinden haben rechtsverbindlich der gegenseitigen Anerkennung der Kurkarten/ Gästekarten in Schleswig-Holstein zugestimmt. Dadurch hat jeder schleswig-holsteinische Urlaubsgast, der im Besitz einer Kurkarte/ gästekarte aus der nachfolgend aufgelisteten Gemeinden ist, das Recht zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch pro Aufenthalt in einer anderen, in der Liste aufgeführten schleswig-holsteinischen Tourismusgemeinde im Rahmen eines Tagesausfluges. Dabei ist nicht nur der Strandbesuch in diese Regelung einbezogen, sondern auch die Nutzung von anderen Einrichtungen und der Besuch von bestimmten Veranstaltungen werden durch die Kurkarte/ Gästekarte vergünstigt.

In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte/ Gästekarte zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch anerkannt (Stand März 2023):

OSTSEE: Blekendorf, Dahme, Eckernförde, Fehmarn (inselweit), Glücksburg, Grömitz, Großenbrode, Heikendorf, Heiligenhafen, Hohwacht, Kellenhusen, Laboe, Neustadt/Pelzerhaken/Rettin, Scharbeutz, Schönberg, Schönhagen, Schwedeneck, Sehlendorfer Strand, Sierksdorf, Strande, Timmendorfer Strand, Travemünde, Weißenhäuser Strand

NORDSEE: Büsum, Büsumer Deichhausen, Dagebüll, Elisabeth-Sophien-Koog, Friedrichskoog, Hallig Langeneß, Hallig Oland, Helgoland, Nordstrand, Pellworm, Tönning, Westerdeichstrich

BINNENLAND: Bad Bramstedt, Bad Malente, Bad Schwartau, Bosau, Dersau, Mölln, Plön (Änderungen vorbehalten).

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